TVöD Abschluss im April 2025 nach Schlichterspruch erreicht!
Die Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion haben Anfang April dem Verhandlungskompromiss in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen zugestimmt. Die Einigung basiert weitgehend auf dem Einigungsvorschlag der Schlichtungskommission.
Die konkreten Inhalte sind:
Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:
ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
Laufzeit: 27 Monate bis zum 31. März 2027
Die Bezeichnung E "Ü" steht für die Entgeltgruppe "Überleitung", die für Beschäftigte gilt, die früher in einer anderen Entgeltgruppe eingruppiert waren und aufgrund der Überleitung in den TVöD nun eine andere Vergütung erhalten.
Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten steigt
ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro
Die Auszubildenden und dual Studierenden werden bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
Die Erstattungsregelung für Kosten bei Familienheimfahrten wird auf Auszubildende im Bereich Pflege ausgedehnt. Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen wird für die Auszubildenden und dual Studierenden an die Regelung im Bundesreisekostengesetz beziehungsweise in den Kommunen an die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen angepasst.
Entlastung der Beschäftigten
Zusätzlicher freier Tag ab 2027
Jahressonderzahlung und Möglichkeit zur Umwandlung in Freizeit ab 2026
Erhöhung der Jahressonderzahlung
–> Bund:
EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
–> VKA:
85 % in allen EG
90 % in den EG 1 bis 8 (P 5 bis P 8, S 2 bis S 9) in den Bereichen BT-K und BT-B
Umwandlung in freie Tage
(mit Ausnahme der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
maximal bis zu 3 Tage pro Jahr. Die Berechnung für den Wert eines freien Tages erfolgt auf Stundenbasis.
Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen
–> ständige Schichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro/Monat
–> ständige Wechselschichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 105 Euro auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro.
–> Zulage für nicht ständige Schichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 0,24 Euro auf 0,59 Euro.
–> Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 0,63 Euro auf 1,28 Euro, im Bereich BT-K von 0,93 Euro auf 1,49 Euro und im Bereich BT-B von 0,93 Euro auf 1,47 Euro.
–> Ab dem Jahr 2027 steigen die Zulagen entsprechend den linearen Entgelterhöhungen.
Arbeitszeitsouveränität
Langzeitkonto
Auf betrieblicher Ebene kann ab dem 1. Juli 2025 durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in allen Bereichen ein Langzeitkonto vereinbart werden.
Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit werden ab dem 1. Juli 2025 genauer gefasst. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, kann auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen.
Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 für einen Zeitraum bis zu 18 Monaten die wöchentliche Arbeitszeit bei entsprechend erhöhten Entgelt auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Verlängerungen sind möglich. Zugleich wird ein Zuschlag pro Stunde gezahlt.
Bewertung
Das Verhandlungsergebnis stellt wieder einen Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen auf Grund von Streik- und Protestaktionen dar.
Zu begrüßen ist, dass der öffentliche Dienst damit mit anderen Tarifabschlüssen der letzten Zeit Schritt hält, Ausbildung und Studium an Attraktivität gewinnen. Mit den Regelungen zu einem zusätzlichen Urlaubstag, den Umwandlungstagen und Einrichtung von Langzeitarbeitszeitkonten werden neue Wege beschritten und ein Einstieg in die dringend notwendige Entlastung der Kolleginnen und Kollegen geschaffen.
Der Abschluss wird wieder richtungsweisend für die Verhandlungen des TV-L im Herbst 2025 sein.