5. Dezember 2016

DVG-Bayern

Kurt Rieß im Gespräch mit Staatssekretär Albert Füracker

Bei einem Arbeitstreffen im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. fand ein Informations- und Gedankenaustausch des Landesvorsitzenden Kurt Rieß mit dem Bayerischer Staatssekretär der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Albert Füracker (MdL) und dem Neumarkter Landrat Willibald Gailler statt.

Kurt Rieß stellte in einem Kurzreferat die Arbeit und die Ziele der DVG-Bayern vor. Einvernehmen bestand darin, dass die 2011 in Kraft getretene Reform des Beamtenrechts in Bayern unter dem Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Markus Söder erfolgreich weiterentwickelt werden konnte.

Positiv zu sehen sind die Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten auf 40 Stunden und die ungekürzte Übernahme der mit dem Tarifabschluss erfolgten Lohnerhöhungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern. Eine leistungsstarke und gut funktionierende öffentliche Verwaltung kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute und ist ein wichtiger Standortfaktor für Bayern, betonte Füracker. Außerdem habe Bayern als eines der wenigen Bundesländer die Mütterrente für Arbeitnehmerinnen auch für die Beamtinnen übernommen. Die Grundlage dafür sei die gute und solide Finanzverwaltung in Bayern und der damit verbundenen Schuldenabbau.

Kurt Rieß wies angesichts der demographischen Entwicklung und einer Vielzahl von zu erwartenden Pensionierungen in den kommenden Jahren darauf hin, ein größeres Augenmerk auf die rechtzeitige und ausreichende Gewinnung guter Nachwuchskräfte zu legen. Andernfalls seien personelle Engpässe zu befürchten, da mit der Konkurrenz der Wirtschaft zu rechnen sei, die deutlich höhere Löhne zahle.

Gesprächsthema war daher auch die Umsetzung einer modernen und nachwuchsorientierten Personalpolitik. In etlichen Behörden konnten bereits moderne Richtlinien zur Personalentwicklung mit Beteiligung der Personalvertretungen und Gewerkschaften eingeführt werden. Damit sollen die gesetzlich geregelten Leistungskriterien konkret für die weitere Qualifizierung und berufliche Fortentwicklung der Beamtinnen und Beamten in den Dienststellen umgesetzt werden.

Staatssekretär Füracker betonte, dass sich Leistung lohnen müsse. Das Finanzministerium habe als das für das Beamtenrecht in Bayern zuständige Fachministerium hierbei eine Führungsrolle eingenommen. Die anderen Staatsministerien sind dem Beispiel gefolgt und auch die Regierungen und einige Landratsämter haben entsprechende Richtlinien zur Personalentwicklung und Auswahl erlassen bzw. arbeiten daran.

Landrat Willibald Gailler hob hervor, dass für ihn die Weiterqualifizierung der Beschäftigten, der Beamtinnen und der Beamten an den Landratsämtern wegen der Bürgernähe vor Ort besonders wichtig sei. Wer als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sehr gute Arbeitsleistungen zeige, müsse auch die Chance erhalten, sich beruflich weiterentwickeln zu können.

So sei der Landkreis dem Beispiel des Freistaats gefolgt und habe für besondere Leistungen die Gewährung von Prämien eingeführt. Neben dem Leistungsaspekt seien bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine berufliche Weiterqualifizierung zur Erlangung besser bezahlter Arbeitsstellen in der öffentlichen Verwaltung aber auch familiäre Aspekte zu berücksichtigen.

Kurt Rieß wies darauf hin, dass die DVG-Bayern und ihre Vertreter in den Personalratsgremien bei der Erstellung von Richtlinien und Dienstvereinbarungen berate und unterstütze.

Weitere Teilnehmer waren: Die stellvertretende Landrätin Heidi Rackl (Kreisvorsitzende der CSA), der Sozialabteilungsleiter und Arbeitsrechtler Dr. Gerhard Pfohl, der Personalratsvorsitzende am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Hermann Schweiger und seine Stellvertreterin Christine Berschneider sowie der DVG-Bayern-Obmann am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. und stellvertretende Vorsitzende Andreas Steymans.

Dr. Pfohl machte darauf aufmerksam, dass eine korrekte und objektive Umsetzung der neuen Beamten- und Arbeitsgesetze erforderlich sei, um den Dienstherrn bzw. Arbeitgeber vor möglichen Regressansprüchen zu schützen. Deshalb sollten Behördenleitungen und der Personalräte hierbei einvernehmlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.