6. Dezember 2019

DVG Jugend

30 Tage Urlaub für Auszubildende und Anwärter

In den vergangenen Wochen wurde eine dienstrechtliche Vorschrift erlassen, welche u.a. die Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) ändert.

Die Tarifeinigung vom März 2019 sieht u.a. eine Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende um einen Tag vor.

Durch die Gesetzesänderung des § 3 Abs. 2 UrlMV erhöht sich der Urlaubsanspruch für Anwärter auf 30 Tage im Jahr und für Auszubildende im Schichtdienst ab dem zweiten Jahr sogar auf 31 Tage.

Darüber hinaus wird die Einbringungsfrist für angesparten Erholungsurlaub von drei auf sechs Jahre verdoppelt, wenn Beamtinnen und Beamte die Voraussetzungen für eine familienpolitische Teilzeit oder Beurlaubung erfüllen.

Damit soll es den Beamtinnen und Beamten mit Familienpflichten erleichtert werden, künftige und bekannte Betreuungs- oder Pflegenotwendigkeiten mit dem Beruf in Einklang zu bringen.

Eure
Annika Angermeier, HJAV