15. Mai 2018

DVG-Bayern

Petition erfolgreich

Der Einsatz der DVG-Bayern hat sich gelohnt, auch wenn bei Eingaben an den Bayerischen Landtag ein langer Atem von Nöten ist, wie die Sprecherin des Tarifbereichs, Christine Starz, berichtet.

Worum ging es bei unserer Eingabe?

Wir wollten erreichen, dass die Beschäftigten bei der Verlagerung des Bayerischen Landesamtes für Statistik (von München nach Fürth) einen Ausgleich von finanziellen Nachteilen beim Auslagenersatz der Fahrtkosten erhalten.

Bislang haben Betroffene, soweit die Wegstrecke zur bisherigen Dienststelle überschritten wurde, nur bis zu einer einfachen Mehrstrecke von 100 Kilometern eine Fahrtkostenerstattung erhalten.

Unsere Petition wurde am 17. April 2018 im Ausschuss für den öffentlichen Dienst im Rahmen der Behandlung des Gesetzesentwurfs zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften behandelt.

Petition zum Download

Ergebnis

Bei Behördenverlagerungen wird bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Beschränkung auf eine Mehrstrecke von 100 Kilometern als Obergrenze durch die notwendigen Jahresfahrtkosten der zweiten Klasse (max. Jahres-Bahn-Card 100) in Artikel 12 BayUKG ersetzt. Damit werden auch größere Mehrstrecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfasst.

Künftig erhalten alle Beschäftigten, die von Behördenverlagerungen betroffen sind, einen höheren Auslagenersatz.

Das Gesetz wird aller Voraussicht nach am 15. Mai 2018 in zweiter Lesung vom Bayerischen Landtag verabschiedet.