Die im Frühjahr bekannt geworden Pläne der Bayerischen Staatsregierung für erneute Behördenverlagerungen waren Anlass beim Landesamt für Statistik zum Stand und den Erfahrungen bei der bereits vor einigen Jahren beschlossenen Verlagerung dieser Behörde von München nach Fürth nachzufragen.
Zu diesem Zweck traf sich Kurt Rieß mit dem stellv. Präsidenten, Georg Luber. Dieser erläuterte, wie bei den spezifischen Anforderungen des Landesamtes die Anforderungen der Verlagerung bewältigt wurden und welche Konsequenzen sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben hatten.
Zwischenzeitlich seien maßgebliche Aspekte der Verlagerung erfüllt und werden zum Jahresende zweihundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit deren Mehrzahl in Fürth angesiedelt sein.
Kurt Rieß erinnerte daran, dass seinerzeit Personalvertretungen, Verbände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der bayerischen Staatsregierung nur spät und nicht umfassend informiert worden sind.
Dies sei bei den jetzt neu geplanten Behördenverlagerungen deutlich besser gehandhabt worden. Die bayerische Staatsregierung habe sich bemüht, entsprechende Informationen frühzeitig und von maßgeblicher Stelle weiterzugeben.
Aus dem Bereich des Innenministeriums betreffen die neuerlichen Behördenverlagerungen im wesentlichen Personal der Obersten Baubehörde. Auf die allgemeine innere Verwaltung selbst entfallen ca. 30 Stellen. Diese ca. 30 Stellen sollen von den Regierungen an ein neues „Landesamt für Schule und Kultur“ in Weißenburg/Gunzenhausen mit insgesamt 148 Stellen gehen.
Die Mehrzahl dieser Stellen werde aus dem Kultusbereich selbst kommen. Die Aufgabenbeschreibung für die insgesamt ca. 30 Stellen aus der Allgemeinen Inneren Verwaltung werde mit „technischer Verwaltung“ angegeben. Bei einer hierzu stattgefundenen Information des Hauptpersonalrats durch den Kultusminister schloss dieser kategorisch aus, dass mit diesen 30 Stellen der Beginn einer weitergehenden Stellenverlagerung aus den Regierungen in den Kultusbereich beabsichtigt sei.
Die neuerlichen Pläne zur Behördenverlagerung werden durch ein sog. Personalrahmenkonzept begleitet. Kurt Rieß wies darauf hin, dass dieses nach Auffassung des Hauptpersonalrats auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Statistik gelten müsse.